18. Philosophicum Lech; Schuld und Sühne; Berichte: Gertraud Artner

18. Philosophicum Lech
Schuld und Sühne

Berichte von Gertraud Artner

altDonnerstag, 18. September 2014
Karlheinz Töchterle

(Innsbruck/Wien):
Wo beginnt die Schuld, wo endet die Sühne?
Am Beispiel Ödipus

Die Geschichte des König Ödipus nimmt Töchterle zumindest in den Grundzügen als bekannt an: Wie vom Orakel in Delphi vorhergesagt, tötet Ödipus seinen Vater und heiratet seine Mutter, unwissend, dass es seine Eltern sind. Er zeugt mit seiner Mutter zwei Söhne und zwei Töchter und regiert Theben mit umsichtiger Hand, bis die Stadt von einer Seuche heimgesucht wird. Wieder gibt das Orakel Auskunft, dass zur Überwindung der Seuche erst der Mörder von Laios (Ödipus Vater), der durch seine Anwesenheit die Stadt beflecke, vertrieben werden müsse. Ödipus macht sich auf die Suche nach dem Mörder, also nach sich selbst. Als er das Ausmaß des Schreckens erkennt, begeht seine Frau/Mutter Selbstmord, er sticht sich mit einer Fibel ihres Kleides die Augen aus.

Insbesondere die griechische Mythologie, berichtet der Altphilologe, ist voll von Verwandtenmorden und Inzest. Die Dominanz der Ödipus-Geschichte begründet Töchterle durch zwei herausragende Gestaltungen bzw. Nutzungen von zwei Autoren im Abstand von fast zweieinhalb Jahrtausenden, durch Sophokles und Sigmund Freud. Das Entscheidende bei Ödipus ist, dass er seine Verbrechen an Vater und Mutter in Unkenntnis der Personen begeht. Im Gegensatz von Sein und Schein, von „Sehen versus Nichtsehen“ liegt ein Leitmotiv der Tragödie. Auf der Suche nach dem Laiosmörder, nach ihm selbst , verkündet ihm der blinde Seher Teiresias, Ödipus sei jetzt, da er sich sehend wähne, blind, später aber werde er, geblendet, sehen. Der Held scheitert demnach nicht aus Böswilligkeit, er fällt einer Fehleinschätzung zum Opfer. Worin besteht dann seine Schuld? Als Erklärungsansatz bietet sich sein „unbedingtes Wissenwollen“ an. Töchterle führt aus, dass Ödipus „ähnlich wie Prometheus als Repräsentant des westlichen, aufklärerischen Menschen gesehen werden (kann), dessen Wissbegierde auch vor der Selbstzerstörung nicht haltmacht, der also gerade im und durch das Vertrauen auf seinen Intellekt scheitert.“  So ist die Tragödie auch durchaus als Warnung vor menschlicher Überheblichkeit zu verstehen, sich selbst an die Stelle der Götter zu setzen.

Festzuhalten ist, dass Ödipus keine moralische Schuld zukommt, dennoch ist er durch seine Taten befleckt. Im zweiten Ödipusdrama stellt Sophokles die Entsühnung des Befleckten dar. In Kolonos geht der Held „begnadigt“ von dieser Welt, er wird zum verehrungswürdigen Heros. Zwar war zu Zeiten Sophokles die Allmacht der Götter unzweifelhaft, das Handeln des Menschen aber dennoch nicht dadurch determiniert und von ihm selbst zu verantworten. Entscheidend ist, dass der Held nicht den Freitod wählt, sondern einen „langdauernden Tod“ für sich findet. So wird der Befleckte zum Erlöser der verseuchten Stadt, indem er lebend in die Verbannung geht, nimmt er alle Pestübel mit sich. Mit dem Sündenbock-Ritual vollzieht Töchterle einen aktuellen Bezug zur Gegenwart.

Für Freud wird der Ödipusmythos zur wesentlichen Grundlage seiner Erkenntnisse in „Traumdeutung“ (1900) und noch eindrücklicher in „Totem und Tabu“(1912/13). Den Wunsch nach Tötung des Vaters und sexueller Vereinigung mit der Mutter konstatiert er nicht nur bei Psychoneurotikern, sondern generell auch bei sog. normalen Kindern. Abschließend meint Töchterle: „Die Schuld an Vatermord und Mutterehe, die Sophokles dem Ödipus genommen hatte, kehrt jedenfalls über verdrängte Triebe so wieder zu ihm (und zumindest zu allen Männern!) zurück.“

Die emphatische Zustimmung des Auditoriums ist nicht nur den Ausführungen des Philologen, sondern auch seiner für viele zu kurzen Tätigkeit als Wissenschaftsminister geschuldet.

Freitag, 19. September 2014
Katharina Lacina

(Wien):
„Der Hauslehrer“ von Michael Hagner
Nachdem der Vortrag „Götter, Gene und Gehirne“ des Züricher Philosophen Michael Hagner abgesagt werden musste, spricht die Philosophin Lacina über dessen Buch „Der Hauslehrer. Sexualität, Kriminalität und Medien um 1900“ (2010) und liest Abschnitte daraus vor.

Beleuchtet wird das Verbrechen/die Schuld des 23jährigen Jus-Studenten Ferdinand Dippold. Er arbeitete bei der Bankiersfamilie Koch als Hauslehrer und wurde 1903 in Bayreuth angeklagt, einen der Söhne misshandelt und totgeprügelt zu haben. Seine Rechtfertigung lautete, dass er dem Jungen „das Laster der Onanie“ auszutreiben versuchte. Das Urteil betrug acht Jahre Haftstrafe.

In ihren Kommentaren skizziert Lacina das Sittenbild der Zeit um die Jahrhundertwende: Masturbation wurde als Krankheit eingestuft, nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch medizinisch höchst gefährlich. Die körperliche Züchtigung war fester Bestandteil der Erziehung. So gesehen könnte man im Fall Dippold von einem bedauerlichen Unfall sprechen, der Hauslehrer war einfach zu streng. Diese Verharmlosung des Geschehens ließ allerdings die Presse, die den Prozess begleitete, nicht zu. Sie entwickelte eine regelrechte Medienhetze gegen Dippold, der als Bestie und Sadist beschrieben wurde. „Dippoldismus“ stand bald
als Synonym für Sadismus. Im Zuge der Pressekampagne gelang ein Umschwung der öffentlichen Meinung, das sexualmoralische Verdikt der Öffentlichkeit richtete sich nun klar gegen den Hauslehrer.

Lacina weist auf die einflussreiche Rolle der Medien schon damals, Anfang des 20. Jahrhunderts hin. Bedauerlich sei, dass Dippold nie einer Psychoanalyse unterzogen wurde – weder vor noch nach dem Prozess. Die Prozessakte blieben geschlossen. Auch bei Freud, der in diesen Jahren seine wichtigsten Theorien formulierte, findet sich kein Hinweis auf den Fall.


Michael Schefczyk
(Lüneburg):
Verantwortung, Schuld und historisches Unrecht
Zutiefst beunruhigend empfindet der deutsche Philosoph den Untertitel des diesjährigen Philosophikums „nach dem Ende der Verantwortung“ und erinnert an Martin Walsers erschreckenden Vergleich mit der „Moralkeule“. Vielmehr „müsse „das Verständnis von persönlicher Verantwortung auf den Stand hochkomplexer Gesellschaften gebracht“ werden.

Schefczyk untersucht den Umgang der Deutschen mit ihrer historischen Schuld durch die Verbrechen der Nazi-Zeit und bedient sich der zentralen moralischen Implikationen des Philosophen Karl Jaspers, der diese bereits 1946 in seinem Schlüsselwerk „Die Schuldfrage“ formulierte.

Am Beispiel des Lagerkommandanten von Auschwitz Rudolf Höß, das der Referent ausführlich darstellt, wird der generelle Mangel an Schuldbewusstsein offenkundig. Höß fühlte keinerlei persönliche Verantwortung, sein Handeln sei moralisch gesehen nicht strafwürdig gewesen, da nicht der Befehlsempfänger, sondern der Befehlende zur Verantwortung zu ziehen sei. Der oberste Befehlshaber hatte sich aber durch Selbstmord der Verantwortung entzogen. „Ein Völkermord ohne Verantwortliche“, konstatiert Schefczyk. Er zitiert Jaspers, der 1945/46 in Deutschland eine Stimmung vorfand, „als ob man nach so furchtbarem Leid gleichsam belohnt, jedenfalls getröstet werden müsste, aber nicht noch mit Schuld beladen werden dürfte“.

Andererseits warnt Schefczyk, von einer Kollektivschuld der Deutschen zu sprechen und damit die gesamte Bevölkerung zu kriminalisieren. Auch das wäre totalitäres Denken. Um die Frage nach individueller Schuld überhaupt erst zu ermöglichen, sei eine Differenzierung der Schuldtypen erforderlich. Jaspers unterscheidet zwischen moralischer, politischer, krimineller und metaphysischer Schuld.

Die kriminelle Schuld betrifft Verbrechen, wie sie im Nürnberger Statut definiert werden. Bemerkenswert ist – wieder zitiert der Vortragende Karl Jaspers- , dass Teile der deutschen Bevölkerung sich durch den Prozess stigmatisiert fühlten. „Es sei gerade die gedankenlose Identifikation mit den Verbrechern, die bewirke, dass sich die deutsche Bevölkerung durch den Prozess mitangeklagt fühle. Wenn sie diese Identifikation aufgäbe, so würde sie bemerken, dass sie in der gerichtlichen Beurteilung und Bestrafung von dem Vorwurf einer kollektiven kriminellen Schuld entlastet wird.“

Mit politischer Schuld ist gemeint, dass das Kollektiv der StaatsbürgerInnen eine Haftungsgemeinschaft für die Handlungen der durch sie autorisierten Regierung bildet. „Ein Volk haftet für seine Staatlichkeit“, so Jaspers. Schefczyk interessiert vor allem die Zusammengehörigkeit von moralischer Schuld und politischer Haftung. Auch wenn man den Begriff der Kollektivschuld ablehnt, gibt es dennoch nicht so etwas wie eine moralische Kollektivschuld in der „Lebensart“ einer Bevölkerung? Jaspers ist der Meinung, „dass jede und jeder Deutsche Grund hat, sich zu fragen, welchen Beitrag sie oder er zur Ermöglichung des Unrechts geleistet hat“.

An der Schnittstelle von moralischer und politischer Verantwortung ortet Schefczyk das eigentliche Anliegen „der Schuldfrage“ und ruft in Erinnerung, dass Jaspers als einziger deutscher Philosoph unmittelbar nach dem Krieg etwas Substantielles zur Frage der Verantwortung beizutragen hatte.

In der Diskussion erkundigt sich Schefczyk, wie und wann die Aufarbeitung der Schuld in Österreich erfolgt sei. Da antwortet ihm der Moderator Rainer Nowak (Die Presse) lapidar: „40 Jahre später.“ Vermutlich bezieht er sich mit dieser Äußerung auf den „Mythos“ der Opferrolle Österreichs, sodass erst 1991 der damalige Kanzler Vranitzky in einer Rede vor dem Nationalrat erstmals offiziell die Opferthese relativierte und die Mitschuld der Österreicher am 2. Weltkrieg und dessen Folgen bekannte.


Samstag, 20. September 2014
Barbara Bleisch

(Zürich):
Mitgegangen – mitgehangen?
Verantwortung für globales Unrecht

Die Schweizer Philosophin weist eingangs auf das Phänomen der Jugendkrawalle im sonst so idyllischen Zürich hin, zu denen Daniel Leupi, damaliger Polizeivorsteher ZH, die Meinung vertrat: „Es ist bedenklich, dass sich eine große Menge von Mitläufern nicht deutlich von der Gewaltanwendung distanziert hat. Hier gilt klar der Grundsatz: Mitgegangen, mitgehangen.“

Während das Thema des 18. Philosophicums „Schuld und Sühne“ den Fokus auf Täter und Opfer wirft, stellt Bleisch die Verantwortung der Mitläufer in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Mitläufer sind wir alle. Wie steht es hier mit kollektiver, wie mit individueller Verantwortung? Schon in ihrer Dissertation befasste sich die Philosophin mit „Weltarmut und individuelle Verantwortung“. In ihrem Vortrag wendet sie sich nun direkt an die Handy-Besitzer im Auditorium - das sind praktisch alle - und konfrontiert sie mit den Verbrechen bei der Coltan-Erzgewinnung im Kongo. „An unseren Handys klebt Blut!“, hieß es in den Medien. Mord, Vergewaltigung, Kinderarbeit...Damit wir mobil telefonieren können, werden in Afrika viele Menschen Opfer brutaler Gewalt. Es ist nicht zu leugnen, dass wir als Konsumenten kausal verantwortlich sind für globales Unrecht und Armut. Aber sind wir auch moralisch verantwortlich?

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Zu dieser Frage bezieht sich Bleisch auf die „Schädigungsthese“ und zitiert Thomas Pogge, der 2002 sagte: „Wir sind durch Aufrufe von Hilfswerken vertraut mit der Behauptung, dass wir es in der Hand haben, viele Menschen vor dem Verhungern zu retten oder, indem wir nichts tun, diese Menschen sterben zu lassen. Wir sind weniger vertraut mit der Behauptung, die mit einer stärkeren moralischen Verantwortung einhergeht: Dass die meisten von uns die Armutsbetroffenen nicht nur sterben lassen, sondern dass sie sich an deren Tötung beteiligen.“ Letzteres entspräche der „ Verbrechensthese“. Unter diese fallen etwa die Gulags unter Stalin und Maos „langem Marsch“, wo Millionen Menschen dem Hungertod preisgegeben wurden. Als Beispiel für die Gegenwart verweist sie auf Jean Ziegler, der in seinem vielbeachteten Buch „Wir lassen sie verhungern – die Massenvernichtung in der Dritten Welt“ eindeutig die Verbrechensthese vertritt.

Bleisch hingegen ist der Meinung, dass Konsumenten als Mitläufer nicht moralisch verantwortlich gemacht werden können. Sie haben jedoch die moralische Pflicht, auf die Politik ihres Landes einzuwirken, sich nicht an globalem Unrecht zu beteiligen und diesem entgegenzuwirken. Ihr Wort in Gottes Ohr, dachten sich da wohl einige ZuhörerInnen. Ebenso bei der folgenden Forderung der Schweizer Philosophin: Gewinne aus ungerechtfertigter Bereicherung müssen zurückgegeben werden. Bleisch unterscheidet zwischen prospektiver und retrospektiver Verantwortung, Haftungsmodelle sind zu entwickeln, Wiedergutmachung ist angesagt. „Verantwortlich ist nicht nur, wer vorsätzlich, sondern auch wer fahrlässig handelt.“, so Bleisch. Sie möchte ein wesentlich höheres Augenmerk auf die „Sorgfaltspflichten“ (etwa bei der Rohstoffgewinnung) legen, diese als Prinzip international institutionalisiert verankern.

Samstag, 20. September 2014
Harald Welzer

(Berlin):
Wie sieht Totalitarismus im 21. Jahrhundert aus?
Die Entwicklungen des digitalen Zeitalters führen, so lautet Welzers Hauptthese, zu einem Totalitarismus der dominierenden IT-Konzerne und der Mitmachgesellschaft, totalitärer als alles, was wir bisher gekannt haben. Der deutsche Soziologe und Sozialpsychologe verzichtet auf sein vorbereitetes Skript zum Referat und erzählt - quasi zur Einstimmung - ein paar „Geschichten“. Buchstäblich Geschichte ist die vor mehr als 40 Jahren erstellte Studie des Club of Rome „Die Grenzen des Wachstums“. Die 1972 am 3. St. Gallen Symposium vorgestellte Prognose zur Zukunft der Weltwirtschaft sorgte über Fachkreise hinaus für helle Aufregung. So kann es nicht weitergehen, war man sich einig. In der Wirtschaftsentwicklung hingegen hat sich seither wenig bis gar nichts verändert. Hier gilt Wachstum nach wie vor als oberste Maxime. Verändert hat sich das Bewusstsein der Menschen, das Unbehagen über Klimawandel, Wegwerfgesellschaft etc. zieht
immer breitere Kreise, vielerorts manifestiert sich das Bedürfnis nach alternativen Lebensformen. Nicht nur in den vielen Umweltinitiativen ist ein neues gesellschaftliches Segment entstanden, das eine „Bearbeitung der Besorgnis“, eine „Abarbeitung der Unruhe“ ermöglicht. Dies erfolgt durchaus im Interesse der Stabilität des politischen Systems, ändert aber nichts daran, dass immer mehr Menschen vor dem Dilemma stehen: richtig zu denken und Falsches zu machen.

Dann erzählt Welzer die Geschichte von Cioma Schönhaus. Anfang der 40er Jahre standen er und seine Eltern wie viele andere jüdischen Familien in Berlin vor der existenziellen Entscheidung: Deportation oder Untertauchen. Die Eltern konnten sich einfach nicht vorstellen, dass eine Kulturnation wie Deutschland zu den Nazi-Verbrechen fähig wäre - und wurden deportiert. Ihre „Lebenserfahrung“ wurde ihnen zum Verhängnis. Der Sohn tauchte unter. Sogar in dieser Zeit gab es in Berlin Nischen, soziale Netzwerke, kurz „Residuen der Privatheit“, die Verfolgten ein Überleben, sogar Widerstand ermöglichten. Doch das Untertauchen von Cioma Schönhaus bestand darin, dass er sich völlig frei in der Öffentlichkeit bewegte, wie ein Nichtjude ein „normales“ Leben führte. Er hatte sich sogar einen „echten“ Pass organisiert. Erst als er diesen verlor, wurde er steckbrieflich gesucht. Da flüchtete er in die Schweiz.

Die dritte Geschichte handelt von „shifting baselines“. Das Shifting-Baseline-Syndrom bezeichnet ein Phänomen verzerrter und eingeschränkter Wahrnehmung von Wandel. Etwa die Veränderung von Umweltbedingungen bewirkt eine Verschiebung der menschlichen Referenzpunkte, die beim Bemessen des Wandels dienen. Welzer berichtet von einer generationenvergleichenden Studie über den Rückgang von Fischbeständen im Golf von Kalifornien. Die befragten Fischer klagten natürlich alle über immer weitere Fahrten für einen ergiebigen Fang. Bemerkenswert – wenn auch wenig überraschend – war aber, dass der Referenzpunkt für die geschätzte Länge der heutigen Wegstrecke zu Fanggründen bei den älteren Fischern deutlich näher am Ufer lag als bei den jüngeren.

„Shifting baselines“ beschreibt einen menschlichen Anpassungsprozess – auch gesellschaftspolitisch. Nur so ist erklärbar, dass die Nazi-Herrschaft in den Anfangsjahren die Zustimmung in der Bevölkerung noch steigern konnte. Sofern man nicht verfolgt wurde, gewöhnte man sich Schritt für Schritt an die Veränderungen. Hätte z. B. die Deportation der Juden sofort nach der Machtübernahme 1933 begonnen, wäre zumindest bei einem Teil der Bevölkerung die moralische Empörung nicht ausgeblieben.

Gegenwärtige totalitäre Entwicklungen sind, so Welzer, in den allumfassenden Informations- und Kommunikationstechnologien begründet, „der gläserne Mensch“ ist Programm. Mit der Aufhebung der Privatheit fallen auch die Nischen weg, die es in früheren totalitären Regimen immer noch gab. Die heutigen Kommandierenden tragen keine Uniform mehr, aber sie definieren ebenso, was die Menschen wollen sollen. Solange die Rechtsstaatlichkeit gewahrt wird, haben wir kein Problem damit. Wo ist unser Referenzpunkt, wohin wurde er mittlerweile verschoben?

Sehr eindringlich beschreibt Welzer einen stattfindenden Systemwechsel innerhalb der Demokratie: „Die Dinge laufen aus dem Ruder.“ Fragt sich nur, merken wir es überhaupt und können wir dagegen sein, wo wir doch den ganzen Weg mitgegangen sind?

Welzer ist Mitbegründer und Direktor von FUTURZWEI, eine gemeinnützige Stiftung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, alternative Lebens- und Wirtschaftsformen aufzuzeigen und zu fördern.

„Nicht mitmachen“, meint Welzer, „muss ermutigt und gestärkt werden.“


Sonntag, 21. September 2014
Henning Saß

(Aachen):
Wille, Willensfreiheit und Schuldfähigkeit
Bekanntlich hat die französische Revolution in vielerlei Hinsicht folgenreiche Maßstäbe für die neuzeitliche Geschichte gesetzt. Auch in der Psychopathologie. Schon beim Sturm auf die Bastille 1789 wurden mit den Häftlingen auch Geisteskranke, die ohne Unterschied mit den Verbrechern eingekerkert waren, aus dem verhassten Staatsgefängnis freigelassen. Zur Legende wurde Philippe Pinel, der 1793 in der Bicetre die „Irren“ von ihren Ketten befreite, wie uns Saß in Erinnerung ruft. Erst später, so der deutsche Facharzt für Psychiatrie und forensisch-psychiatrischer Gutachter, wurde die Frage, ob das Verbrechen Symptom einer psychischen Erkrankung ist, gestellt.

Heute ist es die Überschneidung von medizinischem und juristischem Bereich, aus der die forensische Psychopathologie die Schuldfähigkeit des Einzelnen ermittelt.

Als wegweisend nennt Saß den Psychiater und Internisten Wilhelm Griesinger, der bereits Mitte des 19. Jahrhunderts definierte: Geisteskrankheiten sind Gehirnkrankheiten. Griesinger vertritt damit einen methodischen, jedoch nicht metaphysischen Materialismus, der sich letztlich auf den Seelenzustand des Patienten bezöge. In der Psychopathologie geht es aber in erster Linie um das Erfassen des subjektiven Erlebens, „wie Seelisches aus Seelischem hervorgeht“. „Erklären“ und „Verstehen“ bilden eine Polarität, wo bei ersterem die Naturwissenschaften, bei letzterem die Philosophie gefordert ist.

Die Freiheit des Willens gilt als Voraussetzung für strafrechtliche Verantwortlichkeit. Zu prüfen ist, ob jemand -“sobald er die sittliche Reife erlangt hat und nicht krankhafte Störungen ihn behindern“- überhaupt befähigt ist, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden. Auch Saß beruft sich auf „Die Schuldfrage“ des Philosophen Karl Jaspers, der auch Psychiater war und zitiert dessen grundsätzliche Aussage: „Wenn ich soll, muss ich auch können. Also gibt es Freiheit.“ Natürlich ist Freiheit nie absolut, sondern immer relativ. Beispielhaft erläutert Saß das Krankheitsbild der Depression, wo wesentliche Freiheitsgrade für die Betroffenen verloren gehen.

An Hand von zwei Fallbeispielen aus seiner Praxis verdeutlicht Saß die Herausforderungen, vor denen die forensische Psychiatrie heute steht. Im ersten Fall handelt es sich um einen bisher unbescholtenen Mann, der innerhalb kurzer Zeit von „inneren Stimmen“ zu dem Mord an seiner Mutter (Matrizit) veranlasst wird. Bei ihm konnte eindeutig Schuldunfähigkeit festgestellt werden. Der zweite Fall betrifft den als „Autobahnschützen“ durch die Medien bekannten Angeklagten. Der LKW-Fahrer feuerte auf seinen Fahrten rund 750 mal auf andere Fahrzeuge, eine Frau wurde tötlich getroffen. Hier wurde die mangelnde Schuldfähigkeit verneint. Trotz krankhafter Verhaltensmuster blieben dem Angeklagten immer noch genügend „Freiheitsspielräume“, um sein Unrecht zu erkennen. Psychische Einschränkungen wurden zwar festgestellt, die Einsichts- und Steuerungsfähigkeiten des Angeklagten aber als ausreichend angenommen.

Abschließend verweist Saß auf das grundlegende Dilemma forensischer Gutachten: den Patienten an den rechtsstaatlichen Maßstäben zu messen und ihn diesen letztlich unterwerfen zu müssen.


Gertraud Artner
Geb.1948 in St. Pölten, Dr. phil., Akademie der Bildenden Künste (Meisterkl. Hausner) u. Soziologie Uni. Wien. Ausbildung zur Maltherapeutin, lebt in Wien u. STP. Kunstvermittlerin. Im LitGes-Vorstand seit 2014.

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