Kontroversen*. Rez.: I. Reichel

Ingrid Reichel
DIE FOTOGRAFIE VOR GERICHT

 

 
KONTROVERSEN*
Justiz, Ethik und Fotografie
Kunst Haus Wien, Museum Hundertwasser
Eröffnung: 03.03.10
Ausstellungsdauer: 04.03.10 – 20.06.10.

Kuratoren: Daniel Girardin und Christian Pirker
Co-Kurator in Wien: Andreas Hirsch
Ausstellungskonzept Musée de l’Elysée, Lausanne

 

*Einige der Fotografien in dieser Ausstellung können schockieren. Das KUNST HAUS WIEN rät daher besonders sensiblen Menschen von einem Besuch der Ausstellung ab. Personen unter 14 Jahren ist der Zutritt nicht gestattet.

 

Das Musée de l’Elysée in Lausanne ist bekannt für seine fotografische Sammlung. Die zwei Schweizer Kunsthistoriker, Daniel Girardin - Senior Kurator am Musée de l’Elysée in Lausanne – und der Genfer Rechtsanwalt Christian Pirker recherchierten über acht Jahre für diese Fotoausstellung. Dabei fielen ihnen 300-400 verschiedene Gerichtsfälle im Zusammenhang mit der Fotografie in die Hände und warfen von Beginn an ambivalente Fragen auf, Fragen über die Überschreitung der Grenzen des Verbotes und der Missachtung der privaten Sphäre. Vom ersten Tag an hatten es die beiden Kunsthistoriker mit Rechtskontroversen zu tun, nämlich mit dem Recht am eigenen Bild, auf Meinungsfreiheit und auf Freiheit der Kunst, immer wieder gemischt mit den Faktoren Geld, Sex und Macht. Dabei wurde natürlich vom Schweizer Standpunkt aus recherchiert. Das klare Konzept des dokumentarischen Charakters der Ausstellung konnte jedoch durch die gute Zusammenarbeit mit dem Kunst Haus auch hier für Wien umgesetzt werden, so Daniel Girardin in der Pressekonferenz am Vormittag der Eröffnung. „Es gab hier keine Polemiken“, meinte sein Kollege Christian Pirker und: “Die Ausstellung ermöglicht eine völlig neutrale Anschauung der einzelnen Fälle und lädt die Betrachter zur Parteiergreifung ein.“

 

Kämpfte man einst um die Freiheit der Kunst, die heute zumindest in demokratischen Ländern völlig anerkannt ist, so plagt uns immer mehr die Entscheidungsnot bezüglich der Ethik. Das größte Problem jedoch im Zusammenhang mit der Fotografie bilde das Recht auf Privatsphäre, weiß Rechtsanwalt Gerald Ganzger, denn schließlich wäre sie eine tragende Säule der Demokratie. Das Internet beschleunige und vervielfache den Prozess der Konfliktbildung. Sein Einfluss und die damit verbundene Verbreitung sind nicht zu stoppen. Zunächst harmlos wirkende Fotos werden für Illustrierte zu verleumderischen Aussagen hergenommen. Anwaltskanzleien und Gerichte werden mit Klagen bezüglich der Privatsphäre überhäuft. Die „Schnitzeljagd“ um Rechtssprechung und Gesetzentwürfe widerspiegelt jedoch die rasante gesellschaftliche Entwicklung.

 

Diesbezüglich wird quasi die erste Paparazzi-Aktion dokumentiert. Es ist das Foto des am 30.07.1898 frisch verstorbenen Otto von Bismarck auf seinem Sterbebett, welches von den zwei Journalisten Max Priester und Willy Wilcke, als sie unbefugt in Bismarcks Heim eindrangen, aufgenommen wurde. Bismarcks Familie konnte die Veröffentlichung verhindern. Die beiden Fotografen bekamen wegen Einbruchs und Verletzung der Privatsphäre eine mehrmonatige Haftstrafe. Die Fotografie geriet erstmals 1952 in die Öffentlichkeit.

 

Dabei lag der erste Rechtsstreit der Fotografie schon bei der Entscheidung um das fotografische Verfahren selbst vor. Die Herstellung von Direktpositiven auf Kupferplatte nach Daguerre wurde der Herstellung von Direktpositiven auf Papier in Unkenntnis der revolutionären Erfindung Bayards bevorzugt und das Verfahren der Daguerreotypie wurde am 14.06.1893 dem französischen Staat verkauft. Der geschmähte Bayard äußerte seine Kränkung mithilfe seiner Erfindung und inszenierte fotografisch seinen eigenen Tod. Somit war gleichzeitig zum Rechtsstreit die erste Fotomanipulation gelungen.

 

 
Napolèon Sarony
"Oscar Wilde" 1882
 
 

Lewis Carroll
"Alice Liddell als Bettmädchen" 1853

 
Der Streit um das Urheberrecht dokumentieren die zwei Kunsthistoriker Girardin und Piker mit einem Bildnis des Grafen von Cavour (1856) und dem Bildnis des Oscar Wilde (1882). Dabei ging es in beiden Rechtsverfahren darum, dass die Fotografen die Richter davon überzeugen mussten, dass die Fotografie nicht nur ein mechanischer Prozess sei, sondern auch einen geistigen Vorgang beinhalte. In beiden Fällen gewannen die Fotografen und somit wurde der Grundstein gelegt, die Fotografie als Kunstwerk anzuerkennen.

 

Die Ausstellung ist chronologisch aufgebaut und behandelt die konfliktreiche Szene der Fotografie anhand von vier Themen, die sich wie ein Leitfaden durchziehen: Gut und Böse, Wirklichkeit, juristische Kategorie und die Fotografie als Beweis und Information, die ein Umschwenken der Meinungsbildung in der breiten Bevölkerung bewirkten.

Die ethische Fragestellung des Journalismus wird weitgehend einerseits in Form der Gewalt, meist bezüglich Kriegsreportagen, und andererseits in Form der Pornographie, vor allem bezüglich Kindesmissbrauchs, dargestellt.

 

Mit der erst fünfjährigen „Alice Liddell als Bettelmädchen“ (1858) entfachte Lewis Carroll wohl die erste Diskussion um die Darstellung kleiner Mädchen als Sexualobjekt.

Die Frage der Interpretation, wie anrüchig und verdorben oder harmlos, naiv ein Foto sein kann, kann nur im Konsens der eigenen Kultur und Ideologie unter den Bedingungen der damaligen Zeit entschieden werden. Löst ein Bild in der Öffentlichkeit einen Skandal aus oder nicht, bei gerichtsanhängigen Verfahren bleibt jedoch der Richter die letzte Möglichkeit der Interpretation.

Einige Fotografien, speziell mit der Thematik des Kindesmissbrauchs würden aus heutiger Sicht bei den Gerichten nicht mehr durchgehen und in der breiten Öffentlichkeit keine Akzeptanz erhalten. Die Fotografie der zehnjährigen Brook Shields, nackt stehend in der Badewanne mit geschminktem Gesicht aus dem Jahr 1975, empfindet man z.B. heute als eindeutig sexuell determiniert. Keine Verharmlosung ist zum Schutz des Kindes mehr möglich, zumindest in der Theorie. Wie kontrovers das Recht auf Meinungsfreiheit aufgefasst werden kann, sieht man am Folgebeispiel der „Maud Hewes“ 1984, die in etwas lasziver stehender Haltung ihre kindliche Scham preisgibt. „Dem Bild ‚Obszönität’ zu unterstellen, bedeutet, mir selbst zu unterstellen ich sei ‚obszön’, und das empfinde ich als Kränkung.“, sagt die dann etwas älter gewordene Abgebildete bei der Verhandlung. Die Ausstellung bringt noch etliche andere brisante Fälle zum Schutz des unmündigen Kindes.

 

 
Oliviero Toscani - "Kissing Nun" 1994  

 
David LaChapelle - "Horseplay" 2004  
Das Tabu der Sexualität zieht sich jedoch weiter bis in die politische Thematik. Die harmloseren Fälle sind dann in der Öffentlichkeit seltsamerweise die heißest Diskutiertesten, wie z.B. Oliviero Toscanis Werbeserie für den italienischen Kleidungskonzern Benetton, hier mit „Kissing-Nun“ 1994. Oder die Fälle ufern ins Absurde wie das Foto mit Hollywood-Schauspielerin Angelina Jolie und einem Pferd des berühmt berüchtigten amerikanischen Fotografen David LaChapelle am Cover des Magazins „Photo“, welches den Verdacht der Sodomie bei den Verantwortlichen für den Vertrieb in der Schweiz aufkommen ließ.

 

Einer der digitalen Abzüge der medial über die Welt gegangenen Foltermethoden der Amerikaner in Abu Grahib, Irak 2003 fehlt in der Ausstellung genauso wenig, wie das skandalträchtige von Carlos Aires konzipierte Plakat „Love in the Air“ für das Kunstprojekt „euroPART – aktuelle kunst aus europa“ im Jahr 2005, wo vier nur mit Gesichtsmasken politischer Männer und Frauen gekleidete anonyme Darsteller bei angeblicher Gruppenkopulation aufgenommen wurden. Man erinnert sich, das von 25PEACES kuratierte Projekt wurde in Wien auf beleuchteten Werbeflächen, so genannten Rolling Boards zum Beginn der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs gezeigt und ziemlich schnell wieder entfernt.

 

Politiker, Auftraggeber und Künstler gehen oft nicht konform und versammeln sich wieder vor Gericht. Ob Förderungsgelder nationale Kunst erzeugen und die Freiheit der Kunst ruinieren? Es wird gestritten was das Zeug hält.

Wie sich Regierungen oft der Kunst durch Manipulation und Propaganda bedienen, ist keine veraltete Gratwanderung, sondern eine Frage, die uns nicht nur seit dem dritten Reich, sondern schon ewig verfolgt und uns immer beschäftigen wird. Die Frage der Echtheit, der Fälschung, der Simulation und Manipulation wird mit den Errungenschaften der Technik immer schwieriger zu beantworten sein. Der einzelne Konsument und Leser einer Zeitung wird dieser Sache nicht mehr Herr werden.

 

Ein umfassende und vor allem seriös recherchierte Dokumentation, eine der wohl anspruchsvollsten intellektuellen Ausstellungen der letzten Jahre ist hier im Kunst Haus Wien bis zum 20.06.10 zu sehen.

Dies ist keine Ausstellung zum Divertissement oder für Schnellschauer. Die Exposition bedarf der ausdrücklichen Auseinandersetzung mit der Materie und verlangt zu jedem Exponat, die dazu gegebene ausführliche Erläuterung zu lesen. Nach gründlicher und fürsorglicher Aufarbeitung ist die Ausstellung ebenfalls für Schulklassen der Oberstufe zur Anregung der Meinungsbildung und Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen sowie soziokulturellen Themen – geschichtlich als auch zeitgenössisch - sehr empfehlenswert.

 

Zur Ausstellung in Wien erschien kein eigener Katalog.

Ein Katalog in französischer Sprache dokumentiert die Recherche der beiden Kuratoren Daniel Girardin und Christian Pirker. Leider ist die Lieferung zum Zeitpunkt der Ausstellungseröffnung noch nicht in Wien eingetroffen.

 

LitGes, März 2010

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